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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 2024

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Meyer Marketing GmbH gelten als Inhalt sämtlicher Vereinbarungen, die zwischen der Meyer Marketing GmbH und deren Werbekunden (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) geschlossen werden. Die Meyer Marketing GmbH erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Meyer Marketing GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Aufträge und Angebote / Vertragsabschluss

1.1. Gegenstand des Vertrages mit der Meyer Marketing GmbH, Johannistorwall 2, 49074 Osnabrück (nachfolgend Meyer Marketing GmbH genannt) ist die Vermarktung von Werbefläche auf LED-Wänden. Sämtliche Angebote von Meyer Marketing GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge werden von Meyer Marketing GmbH nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Durch Erteilung des Auftrages hat der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen der Meyer Marketing GmbH zur Kenntnis genommen.

1.2. Ein Vertrag zwischen der Meyer Marketing GmbH und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Textform) seitens der Meyer Marketing GmbH oder schriftliche Annahme des Angebotes der Meyer Marketing GmbH zustande. Die Meyer Marketing GmbH hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Preise

2.1 Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der Meyer Marketing GmbH, sofern einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.

2.2 Bei einem Wechsel der Werbespots kommt es zu einer Einstellungsgebühr, die pro Wechsel 50€ beträgt.

Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

3.2. Der Auftraggeber stellt die Meyer Marketing GmbH nach Abnahme und Freigabe der zu veröffentlichenden Inhalte von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen entstehen können.

3.3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel für die Buchung von LED-Screen-Inhalten bei der Meyer Marketing GmbH verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich der Meyer Marketing GmbH Probleme bei der Übermittlung auftreten.

3.4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft die Meyer Marketing GmbH keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen die Meyer Marketing GmbH.

3.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Meyer Marketing GmbH Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Die Meyer Marketing GmbH kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung an die Meyer Marketing GmbH zu zahlen.

Vertragslaufzeit und Verlängerung

4.1. Die Vertragslaufzeit einer Werbeschaltung beträgt standardmäßig 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate.

4.2. Bei einer 6-monatigen Werbeschaltung verlängert sich der Vertrag automatisch um 3 Monate, bei einer 12-monatigen Werbeschaltung verlängert sich der Vertrag automatisch um 6 Monate, bei einer 24-monatigen Werbeschaltung verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate, wenn der Kunde nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich kündigt.

Durch die Verlängerung behält der Kunde den Premiumstatus als First 49 Kunde.

4.3. Für jeden Verlängerungsmonat erhöht sich der Preis um 1%.

Rücktrittsrecht

5.1. Für den Inhalt sowie die Form der Werbung und für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt die Verantwortung alleine der Auftraggeber. Die Meyer Marketing GmbH behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

5.2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Unternehmens bzw. den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft die Meyer Marketing GmbH an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind die vereinbarten Zahlungen zu leisten.

Gewährleistung

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu schaltende von ihm erstellte Werbung vor Zusendung an Meyer Marketing GmbH zu prüfen. Erfolgt keine Reklamation bis zur Ausstrahlung, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

6.2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist die Meyer Marketing GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder von der Meyer Marketing GmbH trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

6.3. Technische Störungen sind von der Meyer Marketing GmbH schnellstmöglich zu beheben. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

6.4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Zahlungen

7.1. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen, nach ihrem Erhalt, ohne jeden Abzug auf ein angegebenes Konto zu überweisen. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung die Zahlung angewiesen. Folgebeiträge werden monatlich eingezogen.

7.2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Meyer Marketing GmbH die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

7.3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 9% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit die Meyer Marketing GmbH nicht einen höheren Schaden nachweist.

7.4. Die Meyer Marketing GmbH ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

Haftung

8.1. Die Meyer Marketing GmbH haftet nicht dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Werbeerfolge erzielt werden.

8.2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die Meyer Marketing GmbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Meyer Marketing GmbH. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen, Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.3. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.

8.4. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Copyright
Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle von der Meyer Marketing GmbH erstellten Grafiken, Layouts, Fotos sowie Texte und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleiben auch nach der Kündigung bei der Meyer Marketing GmbH. Alle Rechte für kundenseitig gelieferte Texte, Bilder, Grafiken oder ein bestehendes Logo bleiben davon unberührt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Meyer Marketing GmbH vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Meyer Marketing GmbH. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch vor jedem anderen zuständigen Gericht gelten zu machen.

10.2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sonstiges
11.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

11.2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.